Nur vage Prognosen über Abschaffung der Bahnschranken in Schifflingen Bahnübergänge bis mindestens 2014

Planungen sind noch nicht über Stadium eines „Avant-projet sommaire“ hinaus

Bis die Bahnschranken in Schifflingen Vergangenheit sind, werden wohl noch einige Jahre ins Land ziehen.

von Nathalie Rovatti

Noch mindestens drei Jahre bleibt Schifflingen durch seine drei Bahnübergänge zweigeteilt. Frühestens 2014 könnten de Bahnschranken, mit denen die Einwohner wohl gelernt haben zu leben – die ihnen nichtsdestotrotz das Leben schwer machen – aus dem Landschaftsbild verschwinden. Noch haben Infrastrukturministerium, CFL und Gemeinde keine endgültigen Pläne, wie die Verkehrsführung aussehen soll, wenn die Bahnschranken erst Vergangenheit sind. Die Vorbereitungen gehen bis heute nicht über das Stadium eines sogenannten APS, eines „Avant-projet sommaire“, hinaus. Und das lässt vermuten, dass sich die Schifflinger wohl noch länger in Geduld üben müssen.

In seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Marc Spautz bekräftigte Claude Wiseler in seiner Eigenschaft als Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, dass sich an der Situation in Schifflingen vor 2014 sicher nichts ändern werde.

Nachdem die Abgeordnetenkammer im Oktober 2007 per Motion ihre Zustimmung für die Beseitigung der drei Bahnschranken gegeben hatte, wurden von der Straßenbauverwaltung, den CFL und der Gemeinde Schifflingen Pläne für den Bau einer Unterführung ausgearbeitet. Im Sog der Wirtschaftskrise und des daran geknüpften Sparzwangs der Regierung war das Projekt jedoch zurückgestellt worden. Als frühestmöglicher Termin für seine Verwirklichung wurde das Jahr 2014 genannt.

Die drei Bahnschranken in Schifflingen, die quasi im Minutentakt schließen, sorgen täglich für lange Staus. Nun sollen sie verschwinden und durch eine Unterführung ersetzt werden. Ein Vorhaben, das vor allem in der Schifflinger Lokalpolitik nicht unumstritten ist, da die Meinungen, wie es umgesetzt werden soll, weit auseinandergehen.

Anfang diesen Monats hatten die Gemeinde Schifflingen und die CFL eine Veranstaltung im Rahmen der „Journée mondiale de la sécurité aux passages à niveaux“ organisiert. Bei diesem Anlass wolle man dem breiten Publikum das Konzept der Abschaffung der Bahnübergänge vorstellen, hieß es damals von den Organisatoren. Daraus schlussfolgere er, dass der endgültige Projektentwurf fertiggestellt sei und der parlamentarischen Kommission für nachhaltige Entwicklung demnächst vorgestellt werden könne, mutmaßte Marc Spautz in seiner Frage an den Minister.

Eine Vorstellung der Pläne durch die CFL sei nicht vorgesehen, allerdings sei nicht auszuschließen, dass die anderen Akteure vor Ort die Gelegenheit nutzen würden, um näher auf die Planungen einzugehen, so Claude Wiseler. Das ändere aber nichts daran, dass es sicher nicht vor 2014 mit den Arbeiten losgehen werde.

Weiter lässt die sehr vage Antwort des Ministers sogar eher vermuten, dass sich die Schifflinger noch über 2014 hinaus in Geduld üben müssen. Denn auf Grund der budgetären Verschiebung und des administrativen Verzuges hinsichtlich des Erwerbs der Grundstücksaneignungen („emprises“) seien die Studien bisher noch nicht über das Stadium eines APS hinausgegangen, so Claude Wiseler. Demnach sei es unmöglich, derzeit Submissionen für die Arbeiten auszuschreiben. Des Weiteren gäbe es zum jetzigen Zeitpunkt weder konkrete Konstruktionspläne, was genau anstelle der „Barrièren“ entstehen soll, noch einen Terminplan, für die Arbeiten. Rund 16 Millionen Euro sind im APS für die Abschaffung der drei Bahnübergänge vorgesehen.

„Da von staatlicher Seite keine Finanzierung dieses Vorhabens für das kommende Budget-Jahr vorgesehen ist, steht es auch nicht auf der Tagesordnung einer der parlamentarischen Kommissionen“, stellte Claude Wiseler weiter klar. Die neue Prozedur der Budget-Kontroll-Kommission vom 20. April 2009 sieht nämlich vor, dass die finanzielle Entwicklung von solchen Bauvorhaben der Kommission regelmäßig zur Begutachtung vorgelegt werden müssen. Da es sich beim Schifflinger Vorhaben um ein Projekt zwischen 10 und 40 Millionen Euro handelt, ist der Zeitraum auf alle sechs Monate festgesetzt. Dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, wo die konkrete Umsetzung im staatlichen Etat für das darauffolgende Jahr vorgesehen ist.

Quelle : Luxemburger Wort  Nr.148 – 28. Juni 2011 – Seite 26-27

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