Wéi leeft d’Kooperatioun mat de Maghreb-Länner wat de Retour vu Migranten ugeet ?

Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie die vorliegende parlamentarische Anfrage an den Herrn Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten sowie für Einwanderung und Asyl bezüglich der Kooperation der Maghreb-Staaten bei der Rücknahme von Migranten weiterzuleiten.

 

Laut Bundesministerium des Innern haben die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ihre Unterstützung bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Staatsbürger zugesagt und sich bereit erklärt, in Deutschland abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen.

Bestandteile der Vereinbarungen sind unter anderem:

  • Erklärung zum sicheren Herkunftsland;
  • Verfahren für eine schnellere Rückführung in das Heimatland;
  • Vereinbarung über eine regelmäßige Rückführung;
  • Beantwortung der Rückführungsanfragen innerhalb von 45 Tagen;
  • Bessere Erfassung mit Hilfe einer Identifizierung über Fingerabdrücke und Kooperation beim Abgleich;
  • Klärung der Identitäten der Asylbewerber durch Konsularbeamte direkt in den betreffenden Erstaufnahmeeinrichtungen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an den Herrn Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten sowie für Einwanderung und Asyl stellen:

 

  • Wie hoch ist derzeit in Luxemburg die Anzahl an Asylbewerbern aus den drei genannten Staaten?
  • Stellt der Minister einen Zuwachs an Asylbewerbern innerhalb der vergangenen zwölf Monate aus den genannten Staaten fest?
  • Kann der Herr Minister ausschließen, dass die tatsächliche Zahl der Zuwanderer aus den drei Staaten größer ist aufgrund der Personen die im Zuge der Flüchtlingswelle ihre eigenen Pässe weggeworfen und sich als Syrer ausgegeben haben? Falls nicht, wie hoch schätzt der Herr Minister diese Zahl?
  • Bei wieviel Prozent liegt die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus den genannten Staaten?
  • Wie viele abgelehnte Asylbewerber aus den drei genannten Staaten befinden sich derzeit noch in Luxemburg?
  • Wie hoch ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Luxemburg dieser ausreisepflichtigen Staatsbürger nach Ablehnung ihres Asylantrags?
  • Wie verhalten sich die Staaten Marokko, Algerien und Tunesien gegenüber Luxemburg bezüglich der Rückführung abgelehnter Asylbewerber?
  • Wie gedenkt der Herr Minister die bilaterale Zusammenarbeit in Migrations- und Sicherheitsfragen mit den Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien zu erweitern?

 

Es zeichnet hochachtungsvoll,

 

 

Marc Spautz

Abgeordneter

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