Mit den neuesten Zahlen des Konjunkturkomitees zum Arbeitsmarkt in Luxemburg, die vor ein paar Tagen publiziert worden sind, ist vor allem eins sichtbar geworden: Die Krise hat längst den Arbeitsmarkt erreicht.
Mit nun 15 137 Arbeitssuchenden liegt die monatliche Arbeitslosenrate bei 6,4 Prozent. Zählt man die 3 358 Personen, die sich in sogenannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen befinden hinzu, erhöht sich die Zahl der Arbeitssuchenden auf 18 495 Personen, was einer Arbeitslosenquote von 7,9 Prozent entspricht.
Dies sind für Luxemburg Zahlen, die wir nicht gewöhnt waren und die einen erschrecken. Denn hinter dieser Zahl stehen 18 495 Einzelschicksale, die es gilt, zu untersuchen, die jeweilige Akte menschenwürdig zu bearbeiten und vor allem schnellstmöglich einer Lösung zuzuführen, sprich eine Arbeit anzubieten. Dass dies nicht einfach sein wird, vor allem bei der aktuellen wirtschaftlichen Lage, ist leider auch eine Realität. Und besonders wenn man die Details der Arbeitslosenstatistik näher beleuchtet, werden Schwachstellen nicht nur unserer Wirtschaft, sondern auch in unserem Bildungssystem sichtbar: Die Mehrheit der Arbeitssuchenden besitzt nur geringe oder mittlere Schulabschlüsse, respektive hat keine oder nur niedrige Berufsqualifikationen.
Dass diese niedrige Qualifikation seit längerem das Problem der Arbeitssuchenden in Luxemburg darstellt, ist bekannt und trotzdem wurden in der Vergangenheit nur sporadisch Aktionen ins Leben gerufen, um diesem Problem Herr zu werden. Es ist zu hoffen, dass mit den verschiedenen nun begonnenen Reformen im Erziehungsministerium das Blatt zumindest für die Zukunft gewendet werden kann. Bleibt dann die Frage zu beantworten, was geschieht mit jenen, die heute unqualifiziert oder falsch qualifiziert auf Arbeitssuche gehen müssen. Gefordert ist aber nicht nur das Erziehungs- und das Arbeitsministerium, sondern auch das Wirtschaftsministerium. Solange nicht gewusst ist, welche Qualifikationen die Betriebe benötigen, solange wird es schwierig sein und bleiben, adäquate Berufsbilder von Seiten des Staates anzubieten.
Ausbildung mit Diplom
In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass der Einzelne eine Qualifikation, eine Ausbildung – ob schulisch oder betrieblich – erhält, die staatlich anerkannt werden muss. Deshalb ist es wichtig, dass die Umsetzung des Gesetzes über die berufliche Anerkennung ein Erfolg wird. Viele Arbeitnehmer können Berufserfahrungen vorzeigen, aber leider nicht das dazu gehörende staatliche Diplom.
Ein weiterer Aspekt, der zwar bekannt aber schwierig anzugehen ist, ist jener der Lohndifferenz von Männern und Frauen. Seit Jahrzehnten arbeiten nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch die zuständigen Ministerien in Luxemburg an dieser Problematik. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist hier der Slogan. Und es sieht leider so aus, als würde diese Baustelle dem Luxemburger Arbeitsmarkt noch einige Zeit erhalten bleiben. Schwierig ist hier vor allem, dass der Staat zwar die Rahmenbedingungen stellt, aber die Umsetzung den Arbeitgebern und in zweiter Reihe auch den Gewerkschaften obliegt. Rechtlich gesehen dürfte keine Gehälterdiskriminierung bestehen – faktisch steht sie in Luxemburg im Durchschnitt mit zwölf Prozent zu Buche.
Mit dem 8. März – dem Internationalen Frauentag – wird auch dieses Jahr an diesen Missstand erinnert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die bereits bestehenden Aktionen, wie die „Actions positives“ des Chancengleichheitsministeriums, ihre Früchte tragen werden. Dies wird aber nur möglich sein, wenn alle Akteure konsequent an einem Strang ziehen.
Marc Spautz
Generalsekretär
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